1. Das Vier-Augen-Gespräch.
Im Vier-Augen-Gespräch erzählen Sie Ihr Anliegen, etwas, das Ihnen auf dem Herzen liegt.
2. Auf den Punkt bringen
2. Auf den Punkt bringen
Der weitere Gesprächsverlauf dient der Klärung Ihrer Wünsche und Ideen. Ich fasse das bisher Besprochene zusammen, um sicher zu gehen, ob ich Sie auch richtig verstanden habe. Sie haben die Möglichkeit, zu ergänzen oder zu korrigieren.
Auf diese Weise entsteht ein umfassendes Gesamtbild.
Das, was Sie wollen, wird klarer.
3. Umgang mit dem Jetzt
3. Umgang mit dem Jetzt
Diese Klarheit ruft entweder ein Wohlgefühl hervor oder macht offene Wunden bewußt. Wer sich ausschließlich auf ein momentanes Wohlgefühl verläßt, der läuft Gefahr, den Überblick zu verlieren und steuert möglicherweise in eine Krise. Derjenige, der zu sehr von seinen Verstimmungen beeinflusst wird, verliert den Blick für seine Möglichkeiten und vertut seine Chancen.
In beiden Fällen ist ein umfassenderer Blick auf die gegenwärtige Situation erforderlich, um eine weitere Entwicklung in die gewünschten Bahnen zu ermöglichen.
4. Zielsetzung
Mit der Akzeptanz der gegenwärtigen Situation und der erneuten Verdeutlichung des Gesamtbildes lassen sich realistische Zielsetzungen definieren. Auch hierbei ist es mir wichtig, daß wir beide die gleiche Vorstellung von ihren Wünschen haben, damit wir auch gemeinsam an einem Strang ziehen können.
5. Lösungskonzepte
Es werden Lösungswege skizziert und auf ihre Machbarkeit hin untersucht.
Um das so entstehende Konzept auch in kritischen Momenten beibehalten zu können, werden bei Bedarf die einzelnen Schritte schriftlich festgehalten oder trainiert. Wichtig dabei ist, dass die Lösungswege nicht nur mir, sondern in erster Linie Ihnen machbar erscheinen -
und, dass Sie
sich wohl damit fühlen.
Schließlich sind ja auch Sie derjenige, der diese Schritte gehen wird.
6. Verbündete
In manchen Situationen ist es sinnvoll, weitere Personen in eine Lösungsfindung
mit einzubeziehen. Zum Beispiel einen Steuerberater, einen Anwalt, den Lehrer Ihrer Kinder, einen Arzt, Familienangehörige oder Freunde.
Entscheidend dabei ist, dass Sie einverstanden sind, ob überhaupt jemand mit einbezogen werden soll - und falls ja - wer und zu welchen Bedingungen.
7. Umsetzung
Ist der Lösungsweg definiert, haben Sie die Wahl:
a) Sie gehen diesen Weg allein.
b) Ich begleite Sie ein Stück auf diesem Weg.
c) Sie wenden sich im Bedarfsfall an mich
oder an jemanden, der Ihnen vertrauenswürdig und kompetent erscheint.